Erasmus-Mobilität
Als weltweit größtes Mobilitätsprogramm fördert das Erasmus-Programm nicht nur die studienbezogene Mobilität von Studierenden, sondern auch Auslandspraktika sowie die Mobilität von Lehrenden und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen.
Umfassende Mobilitätsförderung durch Erasmus
Die Etablierung des Erasmus-Programms der Europäischen Union im Jahr 1987 war mit der Intention verbunden, möglichst vielen Studierenden mithilfe eines Erasmus-Stipendiums die Teilnahme an einem Auslandsstudium zu ermöglichen. Seitdem ist die Zahl der Erasmus-Studierenden aus Deutschland von weniger als 1.000 auf über 33.000 gestiegen (Bezugsjahr 2019), hinzukommen mehr als 8.000 Studierende, die im Ausland ein Praktikum gemacht haben.
Mit der Einführung von Erasmus+ im Jahr 2014 können Studierende während ihrer akademischen Ausbildung nicht nur einmal ein Erasmus-Stipendium erhalten, sondern in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master) sowie auch in der Promotionsphase jeweils für bis zu zwölf Monate gefördert werden (siehe Erasmus+ Programmleitfaden 2019 – Version 2 (2019), S. 19).
Die Unterstützung der Mobilität von Lehrenden soll einerseits dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Fakultäten / Fachbereichen zu stärken und die Qualität der Lehre zu verbessern. Mindestens genauso wichtig ist aber auch das Ziel, den Studierenden, die nicht an einer ausländischen Hochschule studieren können, europäische Perspektiven nahe zu bringen (internationalization at home).
Erasmus+ ermöglicht weiterhin vielfältige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung, zum Beispiel Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, die Teilnahme an Workshops und Seminaren und ähnliches. Dieser dritte Mobilitätsaspekt ist vor allem angesichts der steigenden Internationalität der Hochschulen von zunehmender Bedeutung.
Mobilität sichtbar machen
Die Daten zur Erasmus-Mobilität werden von der Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD zusammengestellt, der Datensatz fasst aktuell die Mobilitäten zusammen, die im Rahmen der Key Action 103 gefördert werden. Das Bezugsjahr bezieht sich bis einschließlich 2014 auf das Erasmusstudienjahr, das heißt das Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester (zum Beispiel „2014“ = WS 2013/2014 + SS 2014). Mit Einführung von Erasmus+ hat sich der Vertragszeitraum für Mobilitätsmaßnahmen von vormals 16 Monaten auf 24 Monate verlängert. Seit 2015 bezieht sich das Bezugsjahr auf das „Erasmusjahr“, das heißt das mittlere Jahr, das vom zweijährigen Projektzeitraum umschlossen wird (Beispiel: „2015“ = 1. Juni 2014 – 31. Mai 2016).